Hinweis zur Beantragung von Personaldokumenten- Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025

18.06.2025

Hinweis zur Beantragung von Personaldokumenten- Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025

 

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen zur Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis/Reisepass) lediglich digitale Lichtbilder verwendet werden. Lichtbilder in Papierform sind somit unzulässig und dürfen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens nicht mehr verwendet werden, um Fälschungen zu verhindern und die bundesweite Umstellung zu vereinheitlichen.

Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist auf folgenden Wegen möglich:

 

  • Lichtbild durch lizenzierte Fotodienstleister

Die teilnehmenden Dienstleister finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ .

 

  • Erstellung des Lichtbildes vor Ort im Einwohnermeldeamt

Für die Erstellung eines Lichtbildes innerhalb unserer Behörde fällt eine Gebühr von 6,00 € an.

 

Weitere Informationen gibt es online auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. 

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.htm

 

 

 

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