Ehrenamtliche Schiedspersonen gesucht!
Bekanntmachung
Ausschreibung der Ehrenämter Schiedsperson und
stellv. Schiedsperson für die Gemeinde Karstädt
Nach Ablauf der Wahlperiode für die ehrenamtliche Schiedsperson besteht die Verpflichtung zur Neuwahl.
Die Schiedsperson und stellv. Schiedsperson, die die Aufgaben einer Schiedsstelle wahrnimmt, wird von der Gemeindevertretung in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Gemäß § 3 Schiedsstellengesetz muss die Schiedsperson/stellv. Schiedsperson folgende Anforderungen erfüllen:
die Bewerberin/der Bewerber muss nach ihrer/seiner Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein,
das Wahlrecht besitzen
das 25. Lebensjahr vollendet haben,
im Bereich der Schiedsstelle (Gemeinde Karstädt) wohnen.
Interessierte Personen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Schiedsstelle bewerben möchten, richten ihre Bewerbung, einschließlich der folgenden Angaben:
Name, Geburtstag und Geburtsort,
Wohnort mit vollständiger Anschrift,
Beruf bzw. ausgeübte Tätigkeit
bis spätestens 21.05.2025 an die
Gemeinde Karstädt
Ordnungsamt
Mühlenstraße 1
19357 Karstädt
Bitte mit der Bewerbung einen kurzen Lebenslauf und ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) einreichen.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes Karstädt telefonisch unter 038797/77116 oder 77102 sowie während der Sprechzeiten zur Verfügung.
Karstädt, den 16.04.2025
i.Orig.gez. U.Staeck
Bürgermeister
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